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Förderung Kinderwunsch
in Bayern
Seit dem 01.11.2020 ist auch in Bayern eine finanzielle Beteiligung für die Kinderwunschbehandlung mit der künstlichen Befruchtung, durch die Landesförderung, möglich. Diese gilt für verheiratete und unverheiratete Paare, egal bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Der Antrag muss über das Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt werden.
Über folgenden Link können Sie sich die Unterlagen downloaden und ausdrucken:
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php
Gerne sind wir auch bereit Sie bei der Beantragung, gegen eine Bearbeitungsgebühr, zu unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass diese Genehmigung vor jedem Behandlungsbeginn vorliegen muss.